Die Thermomodernisierung umfasst eine Reihe von Maßnahmen, die darauf abzielen, Wärmebrücken in einem Gebäude so weit wie möglich zu beseitigen.

Diese entstehen meist durch Undichtigkeiten, geschwächte Bauteile oder fehlende Isolierung.

Um die Energieeffizienz zu verbessern, werden bestehende Dämmmaterialien durch effektivere ersetzt, Lösungen mit besseren Isolationswerten eingesetzt und vorhandene Schichten ergänzt, um ihre Dichtheit zu erhöhen.

Eine fachgerecht durchgeführte Thermomodernisierung führt zu deutlich niedrigeren Heizkosten, geringerem CO₂-Ausstoß sowie zu angenehmen, ruhigen Räumen im Winter und angenehmer Kühle im Sommer.


Thermomodernisierung mit staatlicher Förderung – Beispiel aus Polen

In Polen gibt es ein staatliches Förderprogramm mit dem Namen „Saubere Luft“ („Czyste Powietrze“) – ein Beispiel dafür, wie Eigentümer bei der energetischen Sanierung unterstützt werden können.

Dieses Programm richtet sich an Eigentümer von Einfamilienhäusern und bietet finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäudes – bis zu 136.200 PLN (ca. 30.000 EUR).



Welche Maßnahmen werden gefördert?

Das Programm deckt eine breite Palette von Arbeiten ab, darunter:

  • Dämmung von Wänden, Dächern und Decken
  • Austausch alter Heizsysteme durch moderne, emissionsarme Anlagen
  • Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung (Rekuperation)
  • Austausch von Fenstern und Türen
  • Durchführung eines Energieaudits zur Planung wirtschaftlicher Maßnahmen



Förderhöhen (Beispiel aus Polen)Die Höhe der Unterstützung hängt vom Einkommen ab und ist in drei Stufen gegliedert:

Basisförderung – bis zu 66.000 PLN

  • Erhöhte Förderung – bis zu 99.000 PLN
  • Höchste Förderung – bis zu 136.200 PLN

Personen mit niedrigerem Einkommen können einen Teil der Förderung als Vorschuss vor Beginn der Arbeiten erhalten.


Wie funktioniert das Verfahren?

  1. Berechtigung prüfen – auf der offiziellen Programmseite kann geprüft werden, ob und in welchem Umfang eine Förderung möglich ist.
  2. Umfang der Arbeiten festlegen – am besten in Absprache mit dem Fachbetrieb oder nach einem Energieaudit.
  3. Antrag einreichen – online, über die Bank oder im Rathaus.
  4. Investition durchführen – nach Bewilligung kann mit den Arbeiten begonnen werden.
  5. Abrechnung – nach Abschluss der Maßnahmen müssen Rechnungen und erforderliche Nachweise eingereicht werden.


Worauf sollte man achten?

Ein häufiger Fehler ist der Baubeginn vor Antragstellung, wodurch der Anspruch auf Förderung verfällt.
Zudem dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die den Programmrichtlinien entsprechen.
Alle Arbeiten müssen mit Rechnungen und Protokollen dokumentiert werden.


Weitere Informationen

Offizielle Informationen zum Programm finden Sie unter:
www.czystepowietrze.gov.pl

Viele Gemeinden in Polen bieten zudem lokale Informationsstellen, die bei der Antragstellung unterstützen.